Die manualtherapeutische Osteopathie


Die Osteopathie setzt sich aus drei Systemen zusammen,

strukturelles und parietales System - parietale Osteopathie  (Muskel-Skelett-System)

viscerales System - viszerale Osteopathie (Organische)

craniosacrales System - kraniosakrale Osteopathie  (Gehrin, Rückenmark, Hirnhäute, Liquor)


Alle drei Systeme sind Qualitäten des manualtherapeutischen Osteopathen, sie gehören zu einem ganzheitlichen Behandlungskonzept und fließen gemeinsam in eine osteopathische Behandlung ein. 



Am besten beschreibt die Osteopathie ein Zitat auf der Seite des Verbandes MTVO, von "John Martin Littlejohn" - Abschlussrede des Jahrgangs 1898.

Der Kerngedanke der Osteopathie ist sehr einfach:  "Leben ist Bewegung. Krankheit entsteht, wo Bewegung aufhört."

Die Osteopathie ist eine sehr wirkungsvolle und einzigartige Behandlungsmethode in der deutschen Landschaft des Gesundheitswesens, weil sie all die vielen kleinen und großen Bewegungen des menschlichen Systems in seiner ganzen Komplexität kennt und betrachtet.
Sie erfasst den Patienten in seiner Gesamtheit und benutzt in der Diagnostik und Therapie ein einziges Werkzeug:  - 
die feinfühlenden Hände des Behandelnden. 

Das erspüren der Struktur in ihrer  Funktion erfordert jahrelange Erfahrung und ist gerade in dem Zusammenhang der Struktur und Funktion nicht selten der apparativen Diagnostik überlegen.
Nicht die Symptome werden mit Hilfe der Osteopathie behandelt, sondern vielmehr die ursächlichen Dysfunktionen des Bewegungsapparates, der inneren Organe oder des neurovegetativen Systems.


 

Planen sie bitte bei einer Terminvereinbarung zur Osteopathie in unserer Praxis ein volle Zeitstunde ein , wobei die Kernbehandlungszeit 45 - 50 min betrifft. 

Eine Vielzahl von Krankenkassen bezuschussen mittlerweile die Osteopathie. Die Höhe und Anzahl der Behandlungseinheiten, welche bezuschusst werden, variieren bei den unterschiedlichen gesetzl. Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. 

Sollte eine Heilpraktiker - Zusatzversicherung bei Ihnen bestehen und ihr Arzt Ihnen die Osteopathie verordnet, stellen wir Ihnen gerne eine Rechnung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) zur Abrechnung bei Ihrer Versicherung aus. 


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