Eine Physiotherapeutin mit der Zusatzqualifikation zur sektoralen Heilpraktikerin kann nach eigenständiger Diagnosestellung und ohne eine ärztliche Überweisung seine Patienten selbstständig und in dem Maße, wie sie es für richtig erachtet, behandeln (beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie). Eine individuelle Therapie ist so gewährleistet und wird vom Patienten honoriert.
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